Kosten

Bei allen deutschen Rechtsanwälten ist eine Abrechnung der Gebühren auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) gesetzlich vorgesehen. Eine Unterschreitung der gesetzlich festgelegten Gebühren ist dem Rechtsanwalt nur in Ausnahmefällen möglich, für eine Überschreitung bedarf es einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen Anwalt und Mandant.

 

Unsere Gebühren

 

Erste Anfrage

Keine Gebühren entstehen für die erste Anfrage. Hier teilen Sie uns telefonisch, per E-Mail oder auch in einem kurzen persönlichen Gespräch mit, welches Problem Sie haben. Wir teilen Ihnen dann mit, ob wir Ihnen helfen können und wenn ja, welche Kosten dafür voraussichtlich entstehen werden.

 

Rechtsberatung

Die Gebühr für die Rechtsberatung bestimmt sich nach der Schwierigkeit und dem Umfang der Problemstellung. Dabei ist die Gebühr für eine Erstberatung von Verbrauchern nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt auf 190,00 EUR zzgl. MwSt. begrenzt. Sollten wir Sie in derselben Angelegenheit auch außergerichtlich oder gerichtlich vertreten, wird die Gebühr für die Beratung vollständig auf spätere Gebühren angerechnet.

 

Außergerichtliche Vertretung

In den Fällen, in denen wir Sie außergerichtlich vertreten, bestimmen sich die Gebühren zumeist nach dem Streitwert, das heißt nach der Höhe des wirtschaftlichen Interesses. Dies schreibt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vor. Über die Höhe der Gebühren beraten wir Sie gerne.

 


Prozessführung

In den Fällen, in denen wir für Sie einen Prozess führen, bestimmen sich die Gebühren ebenfalls in der Regel nach dem Streitwert. Eine ausführliche Beratung über die bei einem Gerichtsprozess voraussichtlich anfallenden Kosten ist für uns eine Selbstverständlichkeit.

 

Kostenübernahme durch Dritte

Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, rechtsanwaltliche Dienste in Anspruch zu nehmen, ohne dass Sie letztendlich selbst für die dafür entstehenden Kosten aufkommen müssen.

 

 

Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, brauchen Sie sich bis auf wenige spezielle Konstellationen, über die anfallenden Kosten zumeist keine Gedanken zu machen. Wir werden uns in diesem Fall mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen und abklären, ob und in welchem Umfang diese für die Kosten aufkommt.

 

Kostenerstattung durch den Gegner

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch Ihr Gegner zur Übernahme der Kosten verpflichtet, die Ihnen durch die Inanspruchnahme unserer Leistungen entstanden sind. Bei den Kosten eines Gerichtsprozesses ist dies in der Regel dann der Fall, wenn Sie den Prozess gewinnen. Im Rahmen einer außergerichtlichen Vertretung hat Ihr Gegner Ihnen ebenfalls in vielen Fällen Ihre Kosten zu erstatten.

 

Beratungshilfe

Die Beratungshilfe soll es Bürgern mit geringem Einkommen ermöglichen, mit Ausnahme einer Gebühr von 10,00 EUR, kostenlose Rechtsberatung und außergerichtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt zu erlangen. Durch die Beratungshilfe sind die Kosten für eine Beratung und die Gebühren für die außergerichtliche Korrespondenz mit der Gegenseite gedeckt. Wir rechnen dann das angefallene Honorar direkt mit der Staatskasse ab.

 

Pozesskostenhilfe

Mit der Prozesskostenhilfe kann die Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht finanziert werden. Diese Möglichkeit besteht für den Fall, dass Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse es Ihnen nicht ermöglichen, die Kosten des Prozesses selbst zu tragen, wobei die Rechtsverfolgung Erfolgsaussichten haben muss  und nicht mutwillig erscheinen darf.

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