Schadensersatzansprüche

 

Der unverschuldet Geschädigte eines Verkehrsunfalls hat einen Anspruch darauf, einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung und Durchsetzung seiner Ansprüche aus dem Unfallereignis zu beauftragen. Die Kosten der Vertretung durch den Anwalt hat regelmäßig die Haftpflichtversicherung des Schädigers zu übernehmen. Der Rechtsanwalt kann dann für seinen Mandanten folgende Fragen klären:

 

  • Verschuldens- und Haftungsfragen, ggf. Haftungsquotelung
  • Zuständigkeiten der jeweiligen Versicherungen der beteiligten Fahrzeuge
  • Beibringung von Beweismitteln, wie z. B. Zeugen und Gutachten
  • Zu erstattende Schadenspositionen im konkreten Schadensfall
  • Fragen zu Wertminderungen und Nutzungsausfallpauschalen
  • Höhe eines zu zahlenden Schmerzensgeldes
  • Prüfung von eventuell unberechtigten Kürzungen seitens der Versicherungen

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