Vermeidung von Fahrverboten und Abkürzung der Führerschein Sperrfrist

 

Zu Fragen im Bereich des Führerscheines und der Fahrerlaubnis beraten und vertreten wir Sie vor Gericht, gegenüber Strafverfolgungsbehörden und bei den Führerscheinstellen. Vordergründiges Ziel ist es dabei, ein Fahrverbot bzw. einen Führerscheinentzug oder aber das Führen eines Fahrtenbuches für Sie zu vermeiden. Darüber hinaus geben wir Ihnen Ratschläge zum Punkteabbau im Verkehrszentralregister und beraten zu den einschlägigen Tilgungsfristen für Alteintragungen.

 

Insbesondere in Fällen

  • eines Rotlichtverstoßes
  • einer Geschwindigkeitsüberschreitung
  • einer Abstandsunterschreitung
  • einer Alkohol- und Drogenfahrt
  • eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort
  • einer Straßenverkehrsgefährdung
  • einer Körperverletzung oder fahrlässigen Tötung

 

können Fahrverbote oder bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen sogar ein Fahrerlaubnisentzug nebst Sperrfrist zur Wiedererteilung von Fahrerlaubnis und Führerschein angeordnet werden. Im Rahmen einer Beratung ist mit Ihnen gemeinsam zu klären, wie auf eine solche Anordnung zu reagieren ist und wie ggf. eine Verkürzung einer angeordneten Sperrzeit erreicht werden kann.

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