Verkehrsrecht
Ausfahrt eines Grundstücks sieht wie normale Straße aus
Dortmund/Hamm (jur). Wenn eine Grundstücksausfahrt wie eine normale Straße aussieht, ist statt Sturheit eine „gesteigerte Sorgfalt“ gefragt. Andernfalls kann auch den vorfahrtberechtigten Fahrer Mitschuld an einem Unfall treffen, wie das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in am Montag, 5. Februar 2018, bekanntgegebenen Hinweisen betonte. Weil danach beide Seiten ihre Berufung zurückzogen, ist nun das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Dortmund vom 8. März 2017 (Az.: 21 O 361/16) rechtskr ...
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